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   FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99   

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https://dejure.org/2000,18783
FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99 (https://dejure.org/2000,18783)
FG München, Entscheidung vom 22.02.2000 - 2 K 1746/99 (https://dejure.org/2000,18783)
FG München, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 2 K 1746/99 (https://dejure.org/2000,18783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Benennung eines Empfängers im Ausland; Nachweispflicht für den Nichterhalt einer Zahlung; Annahme einer Domizilgesellschaft; Betriebsausgabenabzug; Ermessen; Existenzgefährdung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Benennungsverlangen - BFH erteilt überzogenen Anforderungen an die Empfängerbenennung klare Absage

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 769
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Das bedeutet, daß das Verlangen nicht unverhältnismäßig sein darf und die für den Steuerpflichtigen zu befürchtenden Nachteile (z.B. wirtschaftliche Existenzgefährdung) nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Aufklärungserfolg (z.B. geringfügige Steuernachholung bei den Empfängern) stehen dürfen (BFH-Beschluß vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl II 1987, 481; BFH-Urteil vorn 10. März 1999 Az: XI R 10/98, BStBl II 1999, 434).

    Bei der Ermessensabwägung ist es unverzichtbar, die Auswirkungen für den Pflichtigen zu berucksichtigen (BStBl II 1999, 434 unter II. 2 mit zahlreichen Hinweisen auf frühere Entscheidungen).

  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Dies bedeutet, daß das Gericht nicht darauf beschränkt ist, die Ermessensentscheidungen des Beklagten nachzuprüfen, es kann vielmehr selbst über die Anwendung des § 160 AO und die daraus resultierenden Folgerungen entscheiden und dabei eigenes Ermessen ausüben (BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51 m.w.N.).

    Ein Benennungsverlangen als erste Stufe der Ermessensausübung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung naheliegt, daß der Empfänger einer Zahlung den Bezug zu Unrecht nicht versteuert hat (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995; sowie BStBl II 1998, 51).

  • BFH, 16.07.1957 - I 316/56 U

    Grenzen pflichtgemäßen Ermessens bei Auskunftsverlangen des Finanzamts über

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Der BFH hat insbesondere in der vom FA zitierten Entscheidung des BFH BStBl III 1963, 342 (Urteil vom 25. April 1963, IV 376/60 U, IV 377/60 U, IV 378/60 U) ausdrücklich ausgeführt: "das in der Regel bevorrechtigte öffentliche Interesse, daß die Steuerlasten gleichmäßig verteilt werden, werde ausnahmsweise zurücktreten müssen, falls die Verweigerung des Abzugs der Ausgaben nach § 205 a RAO die Existenz des Steuerpflichtigen entscheidend gefährdet (unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16. Juli 1957 I 316/56 U, BStBl 1957 III S. 364)".
  • BFH, 25.04.1963 - IV 376/60
    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Der BFH hat insbesondere in der vom FA zitierten Entscheidung des BFH BStBl III 1963, 342 (Urteil vom 25. April 1963, IV 376/60 U, IV 377/60 U, IV 378/60 U) ausdrücklich ausgeführt: "das in der Regel bevorrechtigte öffentliche Interesse, daß die Steuerlasten gleichmäßig verteilt werden, werde ausnahmsweise zurücktreten müssen, falls die Verweigerung des Abzugs der Ausgaben nach § 205 a RAO die Existenz des Steuerpflichtigen entscheidend gefährdet (unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 16. Juli 1957 I 316/56 U, BStBl 1957 III S. 364)".
  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Das bedeutet, daß das Verlangen nicht unverhältnismäßig sein darf und die für den Steuerpflichtigen zu befürchtenden Nachteile (z.B. wirtschaftliche Existenzgefährdung) nicht außer Verhältnis zum beabsichtigten Aufklärungserfolg (z.B. geringfügige Steuernachholung bei den Empfängern) stehen dürfen (BFH-Beschluß vom 25. August 1986 IV B 76/86, BStBl II 1987, 481; BFH-Urteil vorn 10. März 1999 Az: XI R 10/98, BStBl II 1999, 434).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Ein Benennungsverlangen als erste Stufe der Ermessensausübung ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung naheliegt, daß der Empfänger einer Zahlung den Bezug zu Unrecht nicht versteuert hat (BFH-Urteile vom 9. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995; sowie BStBl II 1998, 51).
  • BFH, 17.12.1980 - I R 148/76

    Abzug von Betriebsausgaben - Nichtbenennung des Empfängers - Mineralölmarkt -

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Durch § 160 AO 1977 soll sichergestellt werden, daß keine Steuerausfälle eintreten; es sollen dem Staat nicht zusätzliche Einnahmen verschafft werden, die Vorschrift hat auch keinen Strafcharakter (BFH-Urteil 30.3.1983 I R 228/78 BStBl II 1983, 654 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 R 148/76, BStBl II 1981, 333 zu § 205a RAO m.w.N.).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 46/94

    Angestellter Arzt wird nur bei Angabe seiner Wohnanschrift ordnungsgemäß als

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Mit dem Ziel einer zutreffenden und gleichmäßigen Steuererhebung hat die Finanzbehörde ein berechtigtes Interesse an der Bekanntgabe des zutreffenden Namens und der richtigen Adresse, um ohne besondere Schwierigkeiten und Zeitaufwand in der Lage zu sein, den Empfänger zu ermitteln und die Beträge bei ihm zu erfassen (BFH-Urteil vom 15. März 1995 I R 46/94, BStBl II 1996, 51).
  • BFH, 25.11.1986 - VIII R 350/82

    Empfänger einer Betriebsausgabe i. S. § 160 AO; Bestimmtheit, Zumutbarkeit und

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Sodann ist, falls der Steuerpflichtige dem Verlangen nicht oder nicht ausreichend nachkommt, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die fraglichen Ausgaben nicht zum Abzug zugelassen werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1986 VIII R 350/82, BStBl II 1987, 286).
  • BFH, 30.03.1983 - I R 228/78

    Benennung des Zahlungsempfängers - Mehrsteuer - Ausgaben des Steuerpflichtigen

    Auszug aus FG München, 22.02.2000 - 2 K 1746/99
    Durch § 160 AO 1977 soll sichergestellt werden, daß keine Steuerausfälle eintreten; es sollen dem Staat nicht zusätzliche Einnahmen verschafft werden, die Vorschrift hat auch keinen Strafcharakter (BFH-Urteil 30.3.1983 I R 228/78 BStBl II 1983, 654 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 17. Dezember 1980 R 148/76, BStBl II 1981, 333 zu § 205a RAO m.w.N.).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 142/85

    Berücksichtigung von Honoraren als Betriebsausgaben - Pflicht des

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